Ist das Herkunftsland nicht gelistet ( Kosovo steht nicht auf dieser Liste und zählt daher unter die nicht gelisteteten Länder ) und somit die dortige Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich, müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein.
Diese Untersuchung muss
mindestens 30 Tage nach der Impfung und
mindestens drei Monate vor der Einreise
erfolgen. Dabei hat die Blutentnahme ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vorzunehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen (Anhang 1 der Entscheidung der Kommission 2004/233/EG).
Hierzu muss die Blutprobe an eines der zugelassenen Laboratorien gesendet werden. Es wird empfohlen, vorher mit dem betreffenden Labor Kontakt aufzunehmen, um den Versand der Blutprobe abzustimmen. Sofern nach der Blutuntersuchung die vom Hersteller des Impfstoffes vorgegebenen Impfintervalle eingehalten wurden, muss die Blutuntersuchung nicht wiederholt werden.
Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinreise von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, wenn bei diesen Tieren vor der Ausreise aus der EU eine Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde und dies im Heimtierausweis dokumentiert ist.
Die zuvor genannten Einreisebedingungen müssen mit einer Veterinärbescheinigung nachgewiesen werden vom 15. Dezember 2011). Die Veterinärbescheinigung muss ein amtlicher oder amtlich autorisierter Tierarzt ausstellen. Zusätzlich sind Belegdokumente wie Impfausweis oder Nachweis über die Blutuntersuchung mitzuführen. Dabei wird unterschieden, ob die Einreise mit bis zu 5 Tieren oder mit mehr als 5 Tieren erfolgt:
Für die Einreise mit bis zu 5 Tieren gilt die ". Voraussetzung ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen.Wichtig ist auch die Unterschrift auf Seite 3 des Formulars, mit der der der Eigentümer/die Begleitperson erklärt, dass
die Tiere von einer verantwortlichen Person begleitet werden und
nicht zum Verkauf oder zu einer Eigentumsübertragung bestimmt sind.
Die Einreise mit mehr als 5 Tieren gilt als Einfuhr. Dafür benötigt der Eigentümer/die Begleitperson die Diese Veterinärbescheinigung gilt auch - unabhängig von der Anzahl der Tiere - wenn Hunde, Katzen oder Frettchen nicht von einer Person begleitet, sondern als unbegleitete Fracht transportiert werden.
Bitte bedenken Sie, dass bei jedem Heimtier (Hunde, Katzen, Frettchen) bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle bzw. Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Hierfür hat die Begleitperson das Tier beim Zoll anzumelden.